Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10485
BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92 (https://dejure.org/1992,10485)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1992 - 4 StR 550/92 (https://dejure.org/1992,10485)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 4 StR 550/92 (https://dejure.org/1992,10485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,10485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wegnahme von Geld unter Gewaltanwendung aufgrund der Vorstellung des Bestehens eines entsprechenden Anspruchs - Ausschluss der Strafbarkeit wegen eines den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtums über die Rechtswidrigkeit - Vorliegen eines die Angeklagten ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 558/91

    Handeln in der Absicht rechtswidriger Zueignung - Abänderung eines Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92
    Haben sie aus diesem Beweggrund gehandelt, muß eine Verurteilung wegen Raubes (aber auch wegen räuberischer Erpressung) aus subjektiven Gründen ausscheiden, weil diese Vorstellung einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung begründen würde (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91; BGH NStZ 1982, 380 jew. m.w.N.).

    Das Verhalten der Angeklagten erfüllt jedoch den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB (BGH StV 1988, 526, 527; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92
    Haben sie aus diesem Beweggrund gehandelt, muß eine Verurteilung wegen Raubes (aber auch wegen räuberischer Erpressung) aus subjektiven Gründen ausscheiden, weil diese Vorstellung einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung begründen würde (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91; BGH NStZ 1982, 380 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88

    Vorliegen der Absicht rechtswidriger Zueignung bei nach Ansicht des Täters

    Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92
    Das Verhalten der Angeklagten erfüllt jedoch den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB (BGH StV 1988, 526, 527; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht