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BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wegnahme von Geld unter Gewaltanwendung aufgrund der Vorstellung des Bestehens eines entsprechenden Anspruchs - Ausschluss der Strafbarkeit wegen eines den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtums über die Rechtswidrigkeit - Vorliegen eines die Angeklagten ...
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- BGH, 31.01.1992 - 2 StR 558/91
Handeln in der Absicht rechtswidriger Zueignung - Abänderung eines Schuldspruchs …
Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92
Haben sie aus diesem Beweggrund gehandelt, muß eine Verurteilung wegen Raubes (aber auch wegen räuberischer Erpressung) aus subjektiven Gründen ausscheiden, weil diese Vorstellung einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung begründen würde (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91; BGH NStZ 1982, 380 jew. m.w.N.).Das Verhalten der Angeklagten erfüllt jedoch den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB (BGH StV 1988, 526, 527; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91).
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82
Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92
Haben sie aus diesem Beweggrund gehandelt, muß eine Verurteilung wegen Raubes (aber auch wegen räuberischer Erpressung) aus subjektiven Gründen ausscheiden, weil diese Vorstellung einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung begründen würde (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91; BGH NStZ 1982, 380 jew. m.w.N.). - BGH, 14.07.1988 - 4 StR 192/88
Vorliegen der Absicht rechtswidriger Zueignung bei nach Ansicht des Täters …
Auszug aus BGH, 09.12.1992 - 4 StR 550/92
Das Verhalten der Angeklagten erfüllt jedoch den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB (BGH StV 1988, 526, 527; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 558/91).